Die Unterbringung erfolgt auf der Grundlage des SGB VIII §27 in Verbindung mit §34, §42 und §41. Nach intensiver vorheriger Prüfung ist auch eine Aufnahme gem. §35a SGB VIII möglich.

 

Zielgruppe unseres stationären Angebots sind Kinder und Jugendliche beider Geschlechter ab 4 Jahren mit unterschiedlichsten Auffälligkeiten im emotionalen, sozialen Verhalten, traumatischen Erfahrungen, Entwicklungsverzögerungen, Beziehungsstörungen und leichten psychischen Störungen, ausgenommen hiervon sind ICD F10-19 und ICD F20-29. Die Aufnahme eines jungen Menschen mit psychichen Störungen anderer Klassifikationen wird im Einzelfall je nach Schwere entschieden.

 

Eine Betreuung der Kinder und Jugendlichen kann bis zum 18. Lebensjahr und im Einzelfall darüber hinaus ermöglicht werden, um Schule, Ausbildung bzw. den Prozess der Verselbstständigung abzuschließen.

 

Unsere Einrichtung hat folgende Ausschlusskritierien: Kinder und Jugendliche mit geistigen und schweren körperlichen Behinderungen, starker Selbst- und/oder Fremdgefährdung, einer Suchtproblematik oder sexuell übergriffigem Missbrauchsverhalten können wir nicht aufnehmen.

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